AGB


Unsere Lieferungen – darunter werden auch Leistungen, Vorschläge, Beratungen und Nebenleistungen verstanden – erfolgen nur aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Anderslautenden Bedingungen des jeweiligen Geschäftspartners (Käufers) wird hiermit widersprochen. Diese werden auch nicht
anerkannt, wenn wir Ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.


Die AGB gelten in allen Fällen, in den abweichende Vereinbarungen nicht geschlossen und insbesondere vom Lieferer nicht schriftlich bestätigt worden sind.
Insbesondere gelten die AGB auch für alle Folgegeschäfte.


Unsere Angebote sind freibleibend . Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.


Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.


§ 2 Eigentumsvorbehalt

1.) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.


2.)      Der Kunde ist verpflichtet uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Fall der Pfändung, sowie etwaiger Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Einen Besitzerwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns unser Kunde unverzüglich anzuzeigen.


3.)      Wir sind berechtigt, bei Vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 3 und 4 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.


4.)      Der Besteller ist verpflichtet, den dem Eigentumsvorbehalt unterfallenden Liefergegenstand gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden sowie sonstigen Schäden zu versichern. Der Besteller ist auch verpflichtet, den Versicherer anzuweisen, im Schadensfall zunächst die Restforderung des Lieferers zu erfüllen. Er wird veranlassen, das der Versicherer dem Lieferer eine entsprechende Bestätigung über diese Abrede zukommen läst. Sofern der Besteller nicht selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat, ist der Lieferer berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers zu versichern.

§ 3 Vergütung

1.) Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, so gilt sofortige Bezahlung der Leistung bei Warenlieferung ohne Abzug. Skontoabzüge sind nur nach schriftlicher Vereinbarung zulässig.


2.)      Der Kunde verpflichtet sich, die Leistung sofort zu bezahlen. Sollte dieses nicht erfolgen kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug.


3.)      Der Kunde hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszins zu verzinsen.

4.)      Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder durch uns schriftlich
anerkannt wurden.


5.)      Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


6.) Verzögert sich die Ausführung/Fertigstellung aus einem durch uns nicht verschuldeten Grund so sind wir berechtigt, Abschlagszahlungen in angemessener Höhe zu verlangen. Gleiches gilt für Aufträge, wo wir die vom Kunden bestellte Ware in unser Lager eingestellt haben.


7.) Wir behalten uns vor, über eine Anzahlung / Vorauszahlung des Kunden selbst zu entscheiden. Eine Vorauszahlung bis zu 50% der Auftragssumme ist nicht ausgeschlossen.


8) Der Auftraggeber ist verpflichtet einen Stellplatz für einen Lieferwagen (3,5t) in unmittelbarer Nähe zum Arbeitsort zur Verfügung zu stellen. Sollte dies nicht gewährleistet sein, behält sich der Auftragnehmer vor eventuell entstehende Mehrkosten an den Auftraggeber zu belasten.


§ 4 Gefahrenübergang


1.)      Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache – auch bei Versendungskauf – geht erst mit Übergabe der Sache auf den Kunden über. 

2.)      Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in Annahmeverzug ist.


§ 5 Gewährleistung


1.) Gewährleistungsansprüche sind bei einem Mangel innerhalb von 2 Wochen nach Übergabe der Ware schriftlich geltend zu machen.


2.) Ist die vom Kunden erworbene Ware mit einem Mangel behaftet, so hat der Kunde zunächst die Wahl, ob er Nacherfüllung durch Nachbesserung (Reparatur) oder mangelfreie Ersatzlieferung wünscht. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt.


3.) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.


4.) Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatz wegen Mangels zu, soweit dieser grob fahrlässig oder vorsätzlichem Verhalten des Verkäufers oder seiner Bediensteten beruht. Wählt
der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dieses gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.


5.) Sind vom Kunden falsche Maße angegeben worden so wird keine Gewährleistung hinsichtlich der Passgenauigkeit übernommen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Unsere Ware muss vor Verarbeitung auf Mängel überprüft werden. Nach der Verarbeitung der Ware besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. Besondere Eigenschaften und die Eignung der Ware für bestimmte Zwecke des Käufers sind nur dann zugesichert, wenn Sie im Kaufvertrag schriftlich vereinbart sind.


6.) Florverwerfungen (Schading) bei Teppichen und Teppichböden sind nicht reklamationsfähig. Ein Teppichboden erhält erst bei vollflächiger Verklebung seine allgemein bekannten Qualitätseigenschaften. Bei loser Auslegung kann daher keinerlei Haftung übernommen werden. Bei loser Auslegung ist eine Garantie ausgeschlossen. Auftretende Wellenbildung haben mit dem Produkt selber nichts zu tun und sind nur Folge dieser losen Auslegung, in diesem Fall schließen wir die Garantie aus. Notwendige Nachbesserungen bei loser Auslegung sind kostenpflichtig. Die Berechnung der qm erfolgt nach vollen Produktionsbahnenbreiten, falls nicht vor Auftragserteilung etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.


7.) Die genannten Verlegepreise haben nur Gültigkeit bei einem verlegereifen Unterboden, entsprechend er DIN 18365. Sämtliche erforderlichen Unterbodenvorarbeiten werden gesondert berechnet, wie auch Sonder-Arbeitsleitungen zusätzlich gesondert in Rechnung gestellt werden. Bei unseren angegebenen Verlegepreisen setzen wir voraus, dass die zu verlegenden Räume leer sind. Bei Auftragserteilung abgesprochene Verlegearbeitsausführungen, die vom Kunden bzgl. der Ausführung abgeändert werden und wir unsere Bedenken angemeldet haben, erfolgt Haftungsfreistellung. Als Untergrund muss ein DIN-gerechter Unterboden vorhanden sein. Die zur Verlegung anstehenden Fußbodenflächen (Räume) müssen dem Auftragnehmer uneingeschränkt für die Zeit der Arbeitsausführung zur Verfügung stehen. Während der Fußbodenbelagsarbeiten dürfen keine anderen Arbeiten in den Räumen vorgenommen werden. Für Beleuchtung und Beheizung in der kalten Jahreszeit ist seitens der Käufer beziehungsweise des Auftraggebers Sorge zu tragen. Zur Lagerung des Materials muss ein verschließbarer Raum kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Sofern vereinbarte Termine bauseitig nicht eingehalten werden können, müssen neue Termine für den Arbeitsbeginn mindestens 12 Arbeitstage vorher mitgeteilt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Einhaltung neuer Termine besteht nicht. Nachweisbar entstandene Kosten durch solche bauseitig erfolgten Terminverschiebungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Ebenfalls sind Verbrauchsmaterialien wie Wasser und Strom vom Auftragsgeber auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen.


8.) Die Gewährleistungspflicht beträgt 2 Jahre ab Ablieferung der Ware. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.


9.) Bei der Renovierung von Parkettböden ist zu beachten, dass eine Ablösung der Parkettstäbe vom Unterboden sowie Decklamellenablösungen durch den Einsatz der Schleifgeräte, und durch das Aufbringen von Lack und Öl möglich ist. Eine Gewähr kann nicht übernommen werden.


§ 6 Haftungsbeschränkungen


1.) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.


2.) Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach 2 Jahren ab Auslieferung der Ware.


§ 7 Schlussbestimmungen


1.) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


2.) Erfüllungsort für alle aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Verbindlichkeiten ist Bad Kissingen. Ist unser Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis unter Einschluss etwaiger Scheck- oder Wechselprozesse ebenfalls Bad Kissingen. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen..


3.) Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Diese ganz oder teilweise unwirksam Regelung soll durch eine Regelung ersetz werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.


§8 Allgemeines


1.) Eine von uns gestellte Rechnung kann und wird nur durch uns geändert. Das geschieht nur, wenn ein Verschuldens unsererseits vorliegt.


2.) Der Kunde ist selbst in der Pflicht, sich vor Vertragsabschluss über ihm gegebenenfalls zustehende Förderungen zu informieren. Nachträgliche Änderung der Rechnung diesbezüglich sind ausgeschlossen


3.) Verhandlungen über Preise oder unentgeltliche Mehrleistung sind nach Antritt unserer Leistungen ausgeschlossen


4.) Für Transporte über das 2. Stockwerk hinaus sind mechanische Transportmittel bauseitig bereitzustellen. Treppen müssen passierbar sein.


5.) Bei Meinungsverschiedenheiten sind zur Beurteilung von Material-, Verlege- und Montagemängeln zugelassene Sachverständige, die von einer Handwerkskammer im Bundesgebiet für dieses Handwerk öffentlich bestellt sind, hinzuzuziehen. Sollte sich nach deren Prüfung herausstellen, dass unberechtigte Beanstandungen vorgebracht wurden, hat der Auftraggeber die verursachten Kosten zu tragen.


6.) Der Auftraggeber ist verpflichtet, mit Fußboden Heim gemeinsam eine Abnahme der abgeschlossenen Arbeiten vorzunehmen. Diese hat innerhalb von 12 Werktagen nach Abschluss aller Arbeiten zu erfolgen. Unterlässt der Auftraggeber die gemeinsame Abnahme, gelten die geleisteten Arbeiten nach Ablauf der 12-Tage-Frist als abgenommen.


7.) Sollten andere Gewerke (Maler, Elektriker…) ohne unsere Zustimmung/Zwischenabname eine von uns nicht abgeschlossene Baustelle betreten, haftet der Auftraggeber für dadurch hervorgerufene Schäden.




Stand 06.2024